Die CSRD ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die dem Zweck dient, Unternehmen ab einer bestimmten Größe in Europa dazu zu verpflichten, Nachhaltigkeitsinformationen regelmäßig (einmal im Jahr) auf Basis eines einheitlichen Standards zu reporten. Im Vergleich zur Non Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 – die von DE im Jahr 2017 in Form des CSR-RUG in nationales Recht überführt wurde – ergänzt und verschärft die CSRD die NFRD-Berichtsanforderungen zur Nachhaltigkeit so umfangreich, dass sie diese praktisch ersetzt (tatsächlich ist an keiner Stelle in der CSRD von einem Ersatz der NFRD die Rede!).
Die CSRD wurde am 14. Dezember 2022 verabschiedet, am 16. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 05.01.2023 in Kraft treten. Sie muss spätestens nach 18 Monaten – also Juli 2024 – von den europäischen Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt worden sein. Im ersten berichtspflichtigen Jahr 2025 müssen all diejenigen Unternehmen, die bereits heute nach der NFRD berichtspflichtig sind, Nachhaltigkeitsinformationen aus dem Jahr 2024 auf Basis dieses neuen Standards offen legen. Diese European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden im Auftrag der EU durch die EFRAG entworfen und im Dezember 2022 an die EU Kommission übergeben. Dieser sieht u.a. vor, dass die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht veröffentlicht werden müssen und prüfungsrelevant werden. Ab dem Folgejahr 2026 betrifft dies auch große Unternehmen (z.B. GmbH) ohne Kapitalmarktorientierung mit mehr als 250 Mitarbeitern. Ab 2017 kapitelmarktorientierte KMUs und ab 2028 Unternehmen, die in Europa eine Tochter- und/oder Zweiggesellschaft haben.
Die Struktur des Dokuments ist wie folgt aufgebaut:
- Auf den Seiten 1-27 werden die Beweggründe und Ziele erläutert, die zur Entwicklung dieser Richtlinie geführt haben
- Auf den Seiten 27-47 sind die Inhalte des Artikel 1 beschrieben, der die Richtlinie 2013/34/EU verändert.
- Auf den Seiten 47-49 sind die Inhalte des Artikel 2 beschrieben, der die Richtlinie 2004/109/EG verändert.
- Auf den Seiten 49-62 sind die Inhalte des Artikel 3 beschrieben, der die Richtlinie 2006/43/EG verändert.
- Auf den Seiten 62-63 sind die Inhalte des Artikel 4 beschrieben, der die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 verändert.
- Auf den Seiten 63-66 sind die Inhalte der nachfolgenden Artikel 4-8 beschrieben.
Die CSRD verweist auf und ändert die folgenden Richtlinien/Verordnungen:
- 2013/34/EU `Rechnungslegungsrichtlinie´: Richtlinie zum Jahresabschluss
- 2004/109/EG `Transparenzrichtlinie´: Richtlinie zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen im Wertpapierhandel
- 2006/43/EG `Abschlussprüfungsrichtlinie´: Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen
- (EU) 537/2014 `Abschlussprüfungsverordnung´: Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
In Bezug zur CSRD stehen die folgenden Dokumente,
- ESRS: 12 einzelne Berichts-Standards zu den Unternehmens-übergreifenden Themen, Ökologie, Soziales und Governance (+ 11 zusätzliche Dokumente)