Die ESRS sind das inhaltliche Fundament der CSRD. Sie sind die Standards, in denen beschrieben ist, wie Unternehmen, die CSRD umsetzen müssen.
Die CSRD ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die dem Zweck dient, europäische Unternehmen ab dem Jahr 2025 dazu zu verpflichten, Nachhaltigkeitsinformationen regelmäßig (einmal im Jahr) auf Basis eines einheitlichen Standards im Lagebericht zu reporten. Dieser Standard, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), sind als ein umfangreiches Set an Anforderungen und Kriterien definiert. Im ersten Jahr betrifft diese Richtlinie nur die Unternehmen, die bis heute ohnehin schon nach der NFRD berichten. Ab dem Folgejahr 2026 betrifft dies auch große Unternehmen (z.B. GmbH) ohne Kapitalmarktorientierung mit mehr als 250 Mitarbeitern.