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Inhaltliche Beschreibung
Dieses FAQ ist die deutsche Übersetzung eines FAQ, das auf Englisch bereits am 02 Februar 2022 herauskam. Es dient dem Zweck zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung (EU 2021/2178) für die Meldung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten. Folgende Fragen werden hier beantwortet:
- Für welche Unternehmen gilt die Meldepflicht gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung?
- Wie wird eine „Wirtschaftstätigkeit“ im delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten definiert?
- Was ist eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit?
- Was sind „ermöglichende Tätigkeiten“ und „Übergangstätigkeiten“ bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit?
- Wie kann die Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel ermittelt und gemeldet werden?
- Wie werden bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit die NACE-Codes verwendet, um die taxonomiefähigen Tätigkeiten zu ermitteln?
- Können Unternehmen freiwillige Angaben im Rahmen der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit machen?
- Inwieweit sollten die Unternehmen die taxonomiefähigen Tätigkeiten in ihrer Wertschöpfungskette bewerten und melden, und zwar sowohl die vor- als auch die nachgelagerten Tätigkeiten?
- Wie lassen sich taxonomiefähige Tätigkeiten ermitteln, deren Tätigkeitsbeschreibungen Qualifizierungsmerkmale wie „CO2-arm“ oder „klimabedingte Risiken“ enthalten?
- Sollten die Unternehmen eine Aufschlüsselung der Taxonomiefähigkeit nach Umweltzielen melden?
- Wie werden die Begriffe Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit definiert?
- Welchen Umfang haben die in Anhang I des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten aufgeführten „anderen direkten Ausgaben“?
- Wie sollten Unternehmen negative Einnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit ausweisen?
- Sollten die Unternehmen eine doppelte Meldung der taxonomiefähigen Tätigkeiten vermeiden?
- Sollte ein Unternehmen einen taxonomiefähigen Umsatz melden, wenn die Wirtschaftstätigkeit nicht von dem Unternehmen, sondern von einem Unterauftragnehmer ausgeführt wurde?
- Wie sollte ein Nicht-Finanzunternehmen über Produkte und Dienstleistungen berichten, die sowohl intern verbraucht als auch extern verkauft werden?
- Wie sollten Nicht-Finanzunternehmen immaterielle Güter im Rahmen der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit behandeln?
- Sollten Nicht-Finanzunternehmen die Taxonomiefähigkeit ihrer Nicht-EU-Tätigkeiten melden?
- Wie sollten Nicht-Finanzunternehmen den Umsatz aus taxonomiefähigen Tätigkeiten behandeln, die im Laufe des Geschäftsjahres entkonsolidiert werden?
- Welche Angaben sollten Finanzunternehmen machen, wenn die Informationen der zugrunde liegenden Unternehmen nicht öffentlich zugänglich sind?
- Was ist der Unterschied zwischen erfassten Vermögenswerten und Gesamtaktiva bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit?
- Sollten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit berücksichtigt werden?
- Wie können Vermögensverwalter ihre Bestände in einem Portfolio gewichten, um taxonomiefähige Vermögenswerte zu melden?
- Können Hypotheken von einem Vermögensverwalter (als Anlage) als taxonomiefähig eingestuft werden oder nur von der Bank, die das Darlehen ursprünglich gewährt hat?
- Welche Tätigkeiten sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit als versicherungstechnische Tätigkeiten berücksichtigen?
- Gelten die Meldepflichten gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten für ein großes Unternehmen, das kein Kreditinstitut im Sinne des Artikels 4 der Eigenkapitalverordnung ist, aber als Finanzunternehmen im Sinne der Artikel 19a und 29a der NFRD behandelt wird?
- In welchem Zusammenhang stehen die Investitionsausgaben (CapEx) mit den allgemeinen Krediten bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit?
- Wie sollte ein Kreditinstitut mit einer Zulassung als Wertpapierfirma nach der Richtlinie über Märkte für Finanzdienstleistungen (MiFID) seine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten melden?
- Wieso sollte die Taxonomiefähigkeit eines Schuldtitels wie einer Anleihe oder eines Darlehens bewertet und gemeldet werden?
- Muss die Verwendung aller Erlöse aus Schuldtiteln unabhängig überprüft werden, wenn sie als taxonomiefähig gemeldet werden?
- Können grüne Schuldtitel von Nicht-EU-Unternehmen als taxonomiefähig gemeldet werden?
- Können grüne Staatsanleihen als taxonomiefähig gemeldet werden?
- In welchem Zusammenhang steht der delegierte Rechtsakt über die Offenlegungspflichten zu den vorgeschlagenen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen?
referenzierte Dokumente:
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