Die ESRS sind seit November 2022 veröffentlicht. Allerdings wird die EU nun zunächst einzelne EU-Gremien und Mitgliedstaaten zu den ESRS konsultieren, bevor sie im Juni 2023 die endgültigen Normen als delegierte Rechtsakte verabschiedet. Darauf folgt anschließend eine Prüfungsfrist durch das Europäische Parlament und den Rat.
Die ESRS sind das inhaltliche Fundament der CSRD. Sie sind die Standards, in denen beschrieben ist, wie Unternehmen, die CSRD umsetzen müssen. Die ESRS sind aktuell als vorläufiger Set 1, die bis Mitte 2023 final verabschiedet und beschlossen werden, veröffentlicht. Dieses Set beinhaltet zwei übergreifende Standards, fünf Standards zum Thema Umwelt, vier Standards zum Thema Soziales und ein Setz zum Thema Governance.
Das Set 1 hat die folgenden Inhalte:
- ESRS 1 – Allgemeine Grundsätze
- ESRS 2 – Allgemeine Offenlegungsanforderungen für Strategie, Unternehmensführung und Wesentlichkeitsbewertung
- ESRS E1 – Klimawandel
- ESRS E3 – Umweltverschmutzung
- ESRS E3 – Wasser und Meeresressourcen
- ESRS E4 – Biodiversität und Ökosysteme
- ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- ESRS S1 – Eigene Belegschaft
- ESRS S2 – Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
- ESRS G1 – Geschäftsverhalten
Weitere Sets sind in Planung.
Die ESRS sind in der Regel so aufgebaut, dass zunächst die Ziele des jeweiligen Standards beschrieben sind. Nachfolgend finden sich darin jeweils unterschiedlich viele Offenlegungsanforderungen, die durch sogenannte Datenpunkte unterlegt sind.