Kurzbeschreibung:
Die EU-Taxonomie enthält die Kriterien um einschätzen zu können, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist und/oder um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Rechtlich bindend ist diese Verordnung – aktuell – für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter, die nach der NFRD (in DE nach der CSR-RUG) einmal jährlich Nachhaltigkeitsdaten reporten müssen und für Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen.